001. Buchhaltung

Mit der Buchhaltung können Sie alle Geschäftsvorfälle Ihres Kreisverbandes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auswerten und sichern.
Entsprechend Ihrer Gewinnermittlung kann zum Ende eines Geschäftsjahres eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. ein Betriebsvermögensvergleich (BV) erstellt werden.

Eine in eingegebene Buchung kann *Vorerfasst* werden und im Nachhinein geändert und gelöscht werden.

Mit dem Festschreiben wird die Buchungszeile endgültig fixiert und den Zeilen im Journal wird eine eindeutige Journalnummer zugeordnet. Eine Buchung kann jetzt nur noch storniert oder korrigiert werden. Sowohl das Stornieren als auch das Korrigieren werden über das Journal nachvollziehbar protokolliert.

Für die Erfassung von Buchungen stehen drei Eingabebereiche zur Verfügung
Buchen
Kasse/Bank
Sepa-Einzüge